Was kann ich tun?

Erst kürzlich hat das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung auf den 14. Juni wegen der Corona-Pandemie verlängert. Viele Reisen müssen nun erneut abgesagt werden, andere stehen kurz davor. Was also, wenn deine Reise im Juni, Juli oder August stattfinden soll?

Mein erster Tipp: Abwarten! Mache am besten noch nichts. Das freut beide Seiten. Noch ist einfach nicht abzusehen, ob dein Urlaub stattfinden kann. Uns geht es auch so. Wir wollen Ende Juli nach Los Angeles. Dein Reiseveranstalter wird jetzt die Lage im Auge behalten und hat deine Reise auf dem Schirm.

Irgendwann ist es aber soweit und der Reiseveranstalter (TUI, FTI, Schauinsland, etc.) möchte die Restzahlung sehen. Für viele wird das ein Problem sein, wenn auch bis dahin noch immer nicht abzusehen ist ob die Reise stattfinden kann. Sollte dieser Zeitpunkt kommen, DANN kannst du mit dem Reiseveranstalter in Kontakt treten. Denn die Verbraucherzentrale Thüringen beschreibt in ihrem Artikel genau so einen Fall.

Geschlossene Geschäfte wegen Corona-Pandemie
Viele Geschäfte sind wegen der Corona-Pandemie noch immer geschlossen. – Foto: unsplash/Nicolas J Leclercq

Sie selbst sagt, dass wenn du deine Reise nicht zahlen willst, weil du noch nicht weißt, ob du in einem Monat in den Urlaub fliegen kannst, dann kannst du eine sogenannte Unsicherheitseinrede beim Reiseveranstalter erheben. Das heißt, dass es dafür sogar ein Gesetz gibt und du dann deine Restzahlung nicht leisten musst. Besser gesagt kannst du die Zahlung dann verweigern, auch wenn der Vertrag sie vorsieht. So kannst du die Restzahlung auch hinauszögern um zu schauen wie sich die Lage in deinem Reiseland entwickelt.

In vielen Fällen wird natürlich dein Veranstalter rechtzeitig auf dich zukommen und dich über Flugänderungen oder die Möglichkeiten bei einer Absage deiner Reise informieren. Sollte das aber mal nicht der Fall sein, dann hast du eben diese Möglichkeit.

Kurz zusammengefasst:

  • Bist du dir nicht sicher, dass deine Reise stattfinden wird, kannst du weitere Zahlungen verweigern!
  • Gültig bei: Flügen, Pauschalreisen, Hotelbuchungen und bei Buchungen von Ferienwohnungen

Was wenn ich die Zahlung verweigere?

Wie die Reiseveranstalter auf deine Entscheidung reagieren kann man derzeit schwer sagen, da dieser Fall bisher nur selten eingetreten ist. Wenn dir dein Reiseveranstalter eine kostenfreie Umbuchung oder einen Reisegutschein anbietet, musst du diese Option aber nicht annehmen. Du kannst dann auch dein Geld zurückfordern. Die Gesetzeslage sieht das klar vor. Dein Geld solltest du dann innerhalb von 14 Tagen zurück erhalten. Sieh es den Veranstaltern aber nach, wenn sie dafür in dieser schwierigen Situation etwas längern brauchen.

Generell meine Bitte: Wenn du eh vor hast deine Reise zu verschieben, nimm diese Möglichkeit bitte in Anspruch. Damit die deutsche Reisebranche weiterleben kann, ist sie derzeit auf eigentlich jeden Cent angewiesen. Umso besser ist es, wenn sie sich erst einmal mit dem bereits gezahlten Geld über Wasser halten können. Dafür wird deine Reise dann später umso gigantischer!

Kontakt zur Verbraucherzentrale

Wenn du noch Fragen zu diesem Thema hast, kannst du sie mir natürlich gern in den Kommentaren stellen. Die sicherste Variante ist aber wohl Kontakt zur Verbraucherzentrale aufzunehmen. Dafür kannst du die kostenlose Hotline unter der Nummer (0361) 555 14 0 anrufen.

Außerdem solltest du dich bei Informationen zu der aktuellen Lage deines geplanten Reiseziels immer auf offizielle Quellen vertrauen. Schaue also diesbezüglich am besten immer auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Ähnliche Beiträge zum Reisen mit Corona-Pandemie

Wie das Konzept mit der Reisegutschein-Regelung bei all den Veranstaltern aussieht, kannst du hier nachlesen: Der Obolus für den Reisegutschein

Wenn du Fragen zu diesem Thema oder ähnlichen Themen rund um die Corona-Pandemie und Reisen mit dem Coronavirus hast, kannst du sie mir gern jederzeit in den Kommentaren stellen oder mich dazu persönlich kontaktieren. 🙂

Und nun tut mir den gefallen und bleibt gesund! Deine Reiseträume erwarten dich auch im Reiseideenfinder.

Weitere Links

  • https://www.vzth.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/restzahlung-fuer-urlaub-wird-faellig-das-koennen-sie-tun-46850
  • https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/04/reiserecht-verbraucher-berlin-brandenburg-.html