Das Coronavirus kann einem momentan wirklich viel kaputt machen. Viele Geschäfte müssen schließen und machen derbe Umsatzeinbußen und viele Reisen müssen aufgrund von Einreisestopps abgesagt werden. Und auch ein Shutdown steht Deutschland kurz bevor.

Was du jetzt tun kannst, um deine Reise zu retten und ob du überhaupt betroffen bist, kannst du hier erfahren.

[stextbox id=’alert‘]Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. (Stand: 17.03.2020)[/stextbox]

Wichtig ist erst einmal zu unterscheiden, ob du eine Pauschalreise oder Einzelleistungen gebucht hast. Bei einer Pauschalreise sind Beförderung und Unterbringung auf einer Rechnung gebündelt und werden als Paket verkauft. Diese buchst du dann bei einem Reiseveranstalter. Anders ist es wiederum, wenn du z.B. deinen Flug separat buchst.

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Foto: unsplash/Cheng Feng

Fall 1.1: Pauschalreise mit Reisewarnung

Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, dann kannst du diese bei einer in der Zielregion vorliegenden Reisewarnung zum Zeitpunkt deiner Reise kostenfrei beim Veranstalter stornieren. Das geht, weil dann ein außergewöhnliches Ereignis vorliegt. Außerdem kannst du vermutlich einen Großteil der Reiseleistungen vor Ort nicht nutzen. Auch das ist ein Grund für eine kostenfreie Stornierung.

Deine Alternative ist eine Umbuchung deiner Reise auf einen Termin im Sommer oder Herbst. Vermutlich werden Reisen im Sommer 2020 wieder möglich sein. Diese Alternative solltest du in Erwägung ziehen.

Eine Umbuchung hilft Reisendem und Reiseveranstalter! Wenn du deine Reise umbuchst, behält der Reiseveranstalter das von dir bereits gezahlte Geld meist ein. Das hilft ihm gerade in dieser schwierigen Zeit Kosten für Mitarbeiter und Betrieb zu decken. Viele Unternehmen im Tourismus müssen schon jetzt auf Kurzarbeit umstellen, um einen Kollaps zu vermeiden.

Als Gegenleistung bieten dir viele Reiseveranstalter dann die Möglichkeit, deine Reise ohne zuzügliche Kosten zu einem späteren Zeitpunkt diesen Jahres anzutreten. Ein fairer Deal!

Bitte beachte: Das gilt nur für Reisen, die nach deutschem Recht gebucht wurden!


Fall 1.2: Pauschalreise ohne Reisewarnung

Ganz so einfach ist das hier nicht. Wenn du nur stornierst, weil du Angst hast, dass im Zielland eine Corona-Epidemie ausbrechen könnte, kann dir dein Veranstalter theoretisch standardmäßig nach seinen AGB’s Stornierungsgebühren auferlegen. Das machen Veranstalter, um die bereits entstandenen Aufwendungen/ Kosten zu decken.

Selbstverständlich kannst du mit deinem Veranstalter in Kontakt treten und ihn nach einer Kulanz fragen. Oft bieten dir diese auch die Möglichkeit an, kostenlos umzubuchen. Das ist für beide Seiten oft eine gute Lösung.

Sollte das Land in das du reisen möchtest noch keine Warnung oder Einreisestopps verhängt haben, solltest du mit einer Stornierung warten. Die Lage in Deutschland entwickelt sich derzeit sehr rapide, sodass dein Reiseveranstalter die Reise vielleicht sogar von sich aus absagen muss. In diesem Fall bekommst du sehr wahrscheinlich dein Geld zurück.


Fall 2.1: Einzelleistungen mit Reisewarnung

Hier wird es oft schwierig und es gibt keine pauschale Antwort.

Wenn du z. B. die individuell gebuchte Unterkunft wegen der Grenzbeschränkungen nicht nutzen kannst, musst du meiner Ansicht nach auch nicht dafür bezahlen. Viel spricht dafür, dass dies auch bei Reisewarnungen gilt.

Achtung: Grundlage ist deutsches Recht. Etwas anderes kann gelten, wenn du eine Unterkunft direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht hast und das dortige Recht greift (z.B. oft bei Airbnb). Dies gilt auch, wenn du aufgrund einer Ausreisesperre nicht mehr außerhalb Deutschlands reisen kannst.

Wenn die Fluggesellschaft deinen Flug absagt, muss sie dir natürlich auch das Geld zurückerstatten. Das ist derzeit oft der Fall, da die Airlines in gesperrten Ländern eh nicht landen dürfen.

Solltest du eine Reise als deutscher Staatsbürger innerhalb Deutschlands geplant haben, so kannst du nach Angaben der Verbraucherzentrale das Hotel stornieren und das Geld zurück erhalten.

Tipp: Der Apartment-Vermittler Airbnb kommt betroffenen Reisenden entgegen und lässt für die kommenden Wochen gebuchte Aufenthalte kostenlos stornieren. Die Sonderregelung gilt für alle Aufenthalte, die bis vergangenen 14.03. gebucht wurden und bis zum 14. April beginnen.


Fall 2.2: Einzelleistungen ohne Reisewarnung

Viele Fluggesellschaften sind z.B. derzeit äußerst Kulant, was Umbuchungs- und Stornierungsregelungen angeht. Bei Airlines wie etwa der Lufthansa kannst du derzeit kostenlos umbuchen. Geld bekommst du dann aber nicht unbedingt wieder, auch wenn sich z.B. die Flugzeiten ändern.

Auch hier gilt: Wenn die Fluggesellschaft deinen Flug absagt, muss sie dir natürlich auch das Geld zurückerstatten.

Solltest du eine Reise als deutscher Staatsbürger innerhalb Deutschlands geplant haben, so kannst du nach Angaben der Verbraucherzentrale das Hotel stornieren und das Geld zurück erhalten.


Fall 3: Klassenfahrten

Klassenfahrten fallen hier ganz aus der Reihe. Denn bei Klassenfahrten ist nicht das Reiseziel, sondern das Bundesland der Schule entscheidend. Viele Bundesländer erstatten dir die entstandenen Stornierungskosten, sodass die Fahrt zwar ins Wasser fällt, aber niemand auf dem Schaden sitzen bleiben muss.

Eine genaue Auflistung der Regelungen aller Bundesländer findest du bei Juvigo.


Reiserücktrittsversicherungen

Eine von euch gebuchte Reiserücktrittsversicherung gilt in diesem Fall jedoch nicht. Sie deckt lediglich den Fall einer Erkrankung vor der Reise ab. Solltest du an z.B. Corona erkranken, ist das natürlich wieder ein Versicherungsfall.

Kontaktiere im Zweifelsfall besser deine Versicherung.

➡ Weitere Informationen zu diesem Thema findest du auch bei der Verbraucherzentrale.


Reisewarnungen

Oft liegt auch statt einer Reisewarnung eine Quarantäne-Pflicht im Reiseland vor. Das solltest du vermeiden.

Bitte berufe dich bei etlichen Informationen zu deinem Reiseland nicht auf irgendwelche unseriösen Quellen, sondern wende dich direkt an das Auswärtige Amt. In den meisten Fällen findest du alle notwendigen Informationen auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amts.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/


Habe ich Corona?

Weitere wichtige Informationen rund um Covid-19 wie z.B. typische Symptome findest du beim Robert-Koch-Institut und beim Bundesgesundheitsministerium.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2/


Bitte beachte, dass ich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehme. Ich habe alles nach besten Wissen und Gewissen recherchiert und werde die Informationen bei Änderungen hin und wieder aktualisieren.

Auch ich werde unsere Reise nach Kanada nun umbuchen lassen, sodass wir im Sommer hoffentlich eine tolle Zeit inmitten von Elchen und Seen haben können. Mehr dazu hier: Kanada

Titelbild des Beitrags (seitenweit zu finden): unsplash/ Cheng Feng