In diesem kurzen Beitrag über die Gutschein-Regelung möchte ich einmal ein paar Fakten zum neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung darlegen, welcher derzeit formuliert wird.

Im einzelnen geht es derzeit darum, dass die Bundesregierung Veranstalter von Kultur- und Sportveranstaltungen finanziell entlasten möchte, indem diese die bereits von den Kunden gezahlten Gelder einbehalten dürfen, wenn die bezahlte Leistung durch die Corona-Pandemie nicht in Anspruch genommen werden kann. Betroffene Kunden bekommen dann einen Gutschein in Höhe des bezahlten Werts, der dann bis Ende 2021 gültig sein wird. Eine Rückzahlung der Gelder wird somit ausgenommen.

Ausnahmen sind hierbei lediglich Fälle, bei denen der Gutschein 2020-2021 nicht in Anspruch genommen werden kann. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn besagtes Event in diesem Zeitraum nicht mehr stattfindet oder man anderweitig behindert wird. Eine weitere Sicherung der Kunden besteht darin, dass diese ihr Geld doch noch erhalten, sollte der Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst worden sein.

Für die Veranstalter ist das eine gute Sache. Denn mit den einbehaltenen Geldern können dann laufende Kosten gedeckt werden und eine mögliche Insolvenz, wie nicht zuletzt bei der Restaurantkette „Vapiano“, verhindert werden. Für den Kunden ist das jedoch natürlich erstmal sehr frustrierend, da dieser sein Geld so schnell nicht wieder sieht.

Dieser Entwurf soll dann für alle Tickets gelten, die bis zum 8. März 2020 gekauft wurden.

Die Vorteile

  • Reise- und Eventveranstalter können gewisse Rücklagen einbehalten und sich auf die derzeit wichtigen, betriebserhaltenden Aufgaben konzentrieren
  • Kunden verlieren ihr Geld nicht ganz, denn sie bekommen ja einen Gutschein in Höhe des gezahlten Werts und können 2022 ihr Geld sogar ausgezahlt bekommen, Reisen können verschoben werden

Die Nachteile

  • Kunden bekommen ihr Geld vorerst nicht ausgezahlt
  • Erheblicher Vertrauensbruch vom Veranstalter gegenüber dem Kunden, der schon bei Buchung davon ausgegangen ist sein Geld in einem solchen Fall zurück zu erhalten
  • Kunden sind an ein Unternehmen gebunden
  • Wert des Gutscheins kann sich verändern, wenn gleiche Dienstleistung teurer wird, Zuzahlungen wären denkbar
  • Bei Insolvenz des Veranstalters wird Gutschein wertlos
Corona Flughafen
Foto: unsplash/Belinda Fewings

Viele Politiker und der Deutsche Reiseverband (DRV) sehen in dieser Regelung derzeit einen guten Kompromiss aus Sicherung vieler Veranstalter und Kulanz gegenüber den Kunden. Andere Politiker und Verbraucherschützer sehen darin eine Missachtung der Verbraucherrechte, da Verbraucher durch die Krise selbst auf ihr Geld angewiesen sind und nicht als „Zwangskreditgeber“ missbraucht werden dürften.

Der bisher geltende gesetzliche Anspruch auf eine Rückzahlung ist dann vermutlich auch nicht länger glaubwürdig, denn bei einer eventuell nächsten Krise nach der Corona-Pandemie können Verbraucher nur recht schwer auf die gesetzliche Lage vertrauen. Es könnte sein, dass das Gutschein-Gesetz dann noch immer gilt und angewandt wird oder aber wiederholt eingesetzt wird um Unternehmen zu retten, was letztendlich dem Vertrauen der Kunden schadet.

Gleiche Gutschein-Regelung auch für Reisen?

Nun steht auch die Überlegung im Raum, das auch auf Pauschalreisen und Flugtickets anzuwenden. Das würde bedeuten, dass viele Kunden Summen in Höhe von mehreren tausend Euro erstmal nicht so schnell wiedersehen. Auf der anderen Seite könnten Kunden somit ihre Reisen bequem verschieben und das bereits gezahlte Geld für eine Pauschalreise in 2021 nutzen.

Viele Politiker sehnen sich derzeit auch im Namen des Tourismus für diese Regelung, da auch dort viele derzeit von Kurzarbeit geplagte Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Über diese Regelung muss aber die EU entscheiden.

Für die Reiseveranstalter und die Fluggesellschaften wäre das natürlich von großen Vorteil, denn diese müssen ihre Rückzahlungen oft sehr zeitnah bei außergewöhnlichen Ereignissen wie einer Pandemie tätigen.

Bei unserer abgesagten Pauschalreise nach Kanada ist die übliche 2-wöchige Frist heute auch abgelaufen und wir haben auch noch kein Geld erhalten. Unser Reiseveranstalter jedoch behauptet zumindest öffentlich, noch genügen Rücklagen zu haben. Wann wir also unser Geld zurück erhalten, ist derzeit auch noch fraglich.

Ob das Gesetz von der EU am Ende überhaupt final beschlossen wird steht noch aus. Ich persönlich denke aber, dass diese Regelung in Kraft treten wird und damit auch vielen Unternehmen helfen kann. Der Beigeschmack für den Endverbrauche bleibt jedoch bestehen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Außerdem kannst du hier meinen letzten Beitrag zur Corona-Krise im Tourismus lesen: Corona: Reise futsch – Was nun?

Titelbild des Beitrags (seitenweit zu sehen): unsplash/ Tomas Williams